Antragstellung:
- Der Antrag ist nach Bekanntgabe des letzten Prüfungserebnisses im aktuellen Prüfungszeitraum, jedoch spätestens zur festgesetzten Antragsfrist persönlich beim Prüfungsausschuss zu stellen.
- Der komplette Antrag besteht dabei aus folgenden Teilen:
- Antragsschreiben in formloser schriftlicher Form (jedoch Briefform) an den Rektor gerichtet (beinhaltend diejenigen Gründe, die zur aktuellen Studiensituation geführt haben und u.U. angefügten Attesten, Gutachten, ...)
- aktuelles Transcript of Records über die erbrachten Leistungen (aufführend alle bis dahin abgelegten Prüfungen und Erfolgskontrollen)
- Anlage zum Antrag auf Zweitwiederholung (bei Prüfungsausschuss während Antragsabgabe erhältlich)
Entscheidung:
- Der Prüfungsausschuss entscheidet unter angemessener Berücksichtigung der im Antrag genannten besonderen Gründe.
- Entscheidet der Prüfungsausscus gegen einen Antrag auf Zweitwiederholung (SPO §8, Abs. 6), wird er als "nicht befürwortet" an den Rektor weitergeleitet.