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Anerkennung von Prüfungen und Erfolgskontrollen gemäß SPO §16

Die Entscheidung zur Anerkennung von Prüfungen und Erfolgskontrollen wird durch den für das jeweilige Fach zuständigen Prüfer getroffen. Verbindliche Angaben darüber, in welcher Form eine Anerkennung zu erwarten ist, können deshalb vom Prüfungsausschuss nicht gemacht werden.
Voraussetzung für eine Anerkennung ist eine Gleichwertigkeit der Leistung/en in Inhalt, Umfang und Anforderungen derjenigen des Studiengangs Bauingenieurwesen (siehe Modulhandbuch) an der Fakultät für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften des KIT. Zur Durchführung der Anerkennung ist das Formblatt "Laufzettel", das beim Prüfungsausschuss erhältlich ist, zu nutzen. Der "Laufzettel" ist nach den Eintragungen der Prüfer wieder beim Prüfungsausschuss zur endgültigen Anerkennung vorzulegen.