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Festlegung des Prüfungsplans gemäß SPO §14, Abs. 3

Der Prüfungsausschuss ist gemäß SPO §14, Abs. 3 für die Organisation der Modulprüfungen zuständig. Aus diesem Grund wird seit dem Wintersemester 2011/2012 ein semesterunabhängiger Prüfungsplan innerhalb des Bachelorstudienganges Bauingenieurwesen (siehe Prüfungsplan & Prüfungstermine) angewandt.